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Allgemeine Haftungs- und Beförderungsbestimmungen
Haftungsbestimmungen
Grundsätzlich haftet Taxi Vogel nach den gesetzlichen Bestimmungen
ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der
Firma in Zusammenhang stehen.
Für verpasste Abfahrtszeiten übernimmt Taxi Vogel keine
Haftung. Die Firma lehnt auch dadurch entstehende Folge- und Mehrkosten
kategorisch ab. Bei verpassten Abfahrtszeiten wird der volle Fahrpreis
verrechnet beziehungsweise nicht rückerstattet.
Ebenfalls wird für Wetterbedingte Verspätungen, Staus,
Straßenbau, Straßensperrungen und unverschuldete Geschehnisse
von Dritten keine Haftung übernommen.
Für Gepäckstücke, deren Inhalt, Tiere und Artikel
jeglicher Art, elektronische Geräte und für diverse Waren
und Güter haftet die Firma nicht.
Buchungsbestimmungen
Prinzipiell kann ein Transfer zu bestimmten Flughäfen über
Internet und telefonisch gebucht werden. Treten unvorhergesehene
Ereignisse wie Verkehrsstauungen, Wetterbedingte Verspätungen,
Straßenverkehrsprobleme, Unfall usw. ein, muss evt. die betreffende
Fahrt abgebrochen oder annulliert werden.
Flughafentransfer sowie Taxi- u.
Mietwagenfahrten
Gemäß Verordnung des Landeshauptmannes über die
Festsetzung verbindlicher Tarife für das mit Personenkraftwagen
ausgeübte Taxi-, Mietwagen- und Gästewagengewerbe (Tarifverordnung)
stützen sich unsere Preisangaben im Internet auf die Tagestarifklassen
A und B. Da der GPS-Routenplaner stets Distanzen zwischen Ortsmitten
als Grundlage für die Preisberechnungen liefert, kann es zu
geringen Preisdifferenzen in Bezug auf Personenbeförderungen
kommen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand A-6850 Dornbirn
Preisänderungen vorbehalten |